Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

eparkstation ist ein Dienst der iSATT GmbH, Jonas-Cahn-Straße 13, 53115 Bonn zur Vermittlung von Pkw-Parkplätzen mit zugehöriger Ladestation für Elektrofahrzeuge und zum Zweck der Entnahme von Ladestrom für Elektrofahrzeuge an den in der App ausgewiesenen Ladeparkplätzen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Ladestationen durch den Kunden mittels der App eparkstation. Der Ladevorgang erfolgt nach unten beschriebener Vorgehensweise. Diese AGB gelten als einbezogen, wenn ein Kunde den Ladevorgang einleitet.

 

§ 1

Vertragspartner beim Produkt eparkstation an den zugehörigen Ladestationen ist die iSATT GmbH. Mit dieser schließt der Kunde in weiter unten näher spezifizierter Vorgehensweise einen Vertrag über den Bezug des Ladestromes nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 2

Für die Nutzung der Ladestationen mittels eparkstation muss der Kunde die zugehörige App „eparkstation“ herunterladen und auf seinem Smartphone installieren sowie den zugehörigen Anmelde- und Verifizierungsvorgang in der App abschließen. Vor der Entnahme von Ladestrom muss der Kunde weiterhin diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen.

 

§ 3

Nach erfolgreichem Abschluss des Anmeldevorgangs ist der Kunde berechtigt, je nach Verfügbarkeit der Ladestationen diese entgeltlich zur Aufladung eines Elektrofahrzeugs zu nutzen. Nutzungsdauer und -preise richten sich nach dem jeweils gewählten Tarif.

 

§ 4

Für die Nutzung der Ladestationen kann einerseits ein verbrauchsunabhängiges, zeitabhängiges Entgelt für die Standzeit erhoben werden, andererseits ein verbrauchsabhängiges Entgelt für die Entnahme von Ladestrom. Die jeweiligen Tarife und Entgelte werden in der App angezeigt und müssen vor Beginn des Ladevorgangs vom Benutzer ausdrücklich bestätigt werden.

 

§ 5

Zum Beginn des Ladevorgangs ist die zugehörige App eparkstation zunächst via Texteingabe oder durch Einscannen eines an der Ladesäule befindlichen QR-Codes zu verbinden. Der Kunde kann sein Fahrzeug daraufhin ordnungsgemäß mit der Ladestation verbinden, entstehende Kosten werden hierbei unmittelbar angezeigt. Nach expliziter Bestätigung einer kostenpflichtigen Transaktion durch den Kunden wird die Ladestation aktiviert. Mit Bestätigung der Transaktion erfolgt der entsprechende Vertragsschluss.

 

§ 6

Der Kunde hat für den Ladevorgang die hierfür gekennzeichneten Parkflächen zu benutzen. Die Nutzung dieser Parkflächen zu anderen Zwecken ist nicht gestattet. Der Zugang zu den Ladestationen kann je nach Standort zeitlich beschränkt sein. Der Zugang zu den Ladestationen ist ausschließlich zum Aufladen der Fahrzeuge gestattet. Die Transaktion endet entweder durch manuellen Abbruch durch den Kunden, dem Erreichen der Höchstlademenge der aufzuladenden Batterie oder nach Zeitablauf je nach gewähltem Tarif.

Der Kunde ist nach Beendigung des Ladevorgangs verpflichtet, die Ladestation ordnungsgemäß zu verlassen und den zur Ladestation gehörigen Parkplatz unverzüglich für Nutzung durch andere zu räumen. Bei Zuwiderhandlungen ist der Kunde verpflichtet, jeglichen hierdurch entstehenden Schaden dem Vertragspartner zu ersetzen.

 

§ 7

Für den Ladevorgang hat der Kunde den Anweisungen in der App unbedingt Folge zu leisten. Für etwaige Schäden, am Fahrzeug des Kunden, die sich aus einer Fehlbedienung der Ladestation bzw. Nichtbefolgen von Anweisungen an der Ladestation oder der App ergeben, übernimmt die iSATT GmbH keinerlei Haftung. Umgekehrt haftet der Kunde, wenn er durch Nichtbefolgen der Anweisungen an der Ladestation oder in der App einen Schaden verursacht.

 

§ 8

Vor Benutzung der Ladestation ist diese auf äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen. Erkennbare Schäden sowie das Feststellen jeglicher Art von Fehlfunktion der Ladestation sind dem Vertragspartner unverzüglich zu melden. In diesen Fällen darf der Ladevorgang weder begonnen noch fortgesetzt werden.

Zusätzlich muss sich der Kunde vor der Benutzung der Ladestation über die Bedienweise vergewissern. Er darf ausschließlich geprüfte und zugelassene Kabel und Steckvorrichtungen verwenden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Weiterhin dürfen nur geprüfte Fahrzeuge angeschlossen werden, die für die ausgewiesene Ladespannung zugelassen sind. Bei etwaigen Unklarheiten hinsichtlich der ordnungsgemäßen Benutzung darf der Ladevorgang weder begonnen noch fortgesetzt werden und der Kunde hat sich mit dem Vertragspartner über die App zur Klärung in Verbindung zu setzen.

 

§ 9

Seitens des Vertragspartners besteht gegenüber dem Kunden keine Verpflichtung zur Bereitstellung von elektrischer Energie. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn bzw. soweit eine Beschränkung oder Kontingentierung der an den Ladestationen zur Verfügung gestellten elektrischen Energie bzw. eine Außerbetriebnahme von Ladestationen aus technischen Gründen erforderlich wird. Tritt ein solcher Fall ein, ist die Nutzung der Ladestation nicht möglich.

 

§ 10

Für Schäden, die der Kunde durch Unterbrechungen bzw. Unregelmäßigkeiten beim Betrieb bzw. bei der Nutzung der Ladestation erleidet, haftet die iSATT GmbH dem Grunde und der Höhe nach beschränkt entsprechend § 18 NAV. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der iSATT GmbH.

Außerhalb des Anwendungsbereiches der NAV ist die Haftung der iSATT GmbH bzw. ihrer Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dieser Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung der iSATT GmbH bzw. ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

 

§ 11

Zur Abwicklung des Bestell- und Bezahlvorganges sowie für statistische und wartungstechnische Zwecke erhebt, verarbeitet und nutzt die iSATT GmbH die im Bestellprozess angegebenen Kunden und Zahlungsdaten, Standortdaten der Ladestation, sowie Anschlussart, Dauer und Menge des Ladevorgangs. Für weitere Einzelheiten wird auf die Erklärung der iSATT GmbH nach der DSGVO verwiesen.

 

§ 12

Die iSATT GmbH ist berechtigt, einzelne Bestimmungen in diesen AGB zu ändern. Sie wird den Kunden auf geeignete Weise von diesen Änderungen in Kenntnis setzen. Die Änderungen der AGB werden mit erneuter Entnahme von Ladestrom durch den Kunden akzeptiert.

 

§ 13

Diese AGB zur Benutzung von Ladestationen sind in der jeweils aktuellen Fassung auch auf der Internetseite der iSATT GmbH abrufbar.